Hausbesuche
Ein Hausbesuch kann stattfinden, wenn im Rahmen der ergotherapeutischen Einzelbehandlung eine Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld erforderlich ist. Ein solcher Hausbesuch kann nur einmal pro Regelfall abgerechnet werden und erfordert keine gesonderte ärztliche Verordnung. Er erfolgt nur nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt und wird auf der Mitteilung des Therapeuten an den verordnenden Arzt separat dokumentiert. Der Patient bestätigt durch Unterschrift den Empfang der Leistung.
Darüber hinaus führen wir im Rahmen unseres Versorgungsauftrages auch ärztlich verordnete Hausbesuche in Schwebheim und allen angrenzenden Orten durch. Wir bemühen uns, allen Anfragen nach Hausbesuchen gerecht zu werden, da uns bewusst ist, dass gerade wegeunfähige Patienten auf therapeutische Unterstützung in besonderer Weise angewiesen sind. Dennoch möchten wir es nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass auch wir nur über eine begrenzte Kapazität für Hausbesuchsbehandlungen verfügen.